Ab dem 1 Januar 2021 gelten neue Bestimmungen.
Werd den Lernfahrausweis vor dem 20 Altersjahr erwirbt, muss neu eine Lernphase von 12 Monate durchlaufen. Die Person muss den Lernfahrausweis seit mindestens 1 Jahr besitzen um zur praktischen Führerprüfung zugelassen zu werden. Da das Mindestalter für den Erwerb des Führerausweis (18 Jahre) nicht angehoben wird, kann künftig der Lernfahrausweis bereits im Alter von 17 Jahren erteilt werden.
Für Personen die den Lernfahrausweis nach dem 20 Altersjahr erwerben, gilt die heutige Regelung weiterhin (keine Lernphase von 12 Monate notwendig).
Übergangsregelung:
Ein Jahr lang lernst du mit einer geeigneten Person privat das Auto fahren und wartest 1 Jahr.
Risiko: falsches wird gelernt und automatisiert.
Du absolvierst von Beginn an die Ausbildung und vertiefst es im ersten Jahr. Sobald es möglich ist gehst du an die Prüfung.
Wir empfehlen eindeutig die kombinierte Variante. Hier hast du den Vorteil das du das gelernte zu Hause viel üben und viele Fahrstunden sparen kannst. Gerne beraten wir dich persönlich.